Waldbrand-Schutzverordnung tritt in Kraft

Mit 22.06.2023 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft gesetzt.
Waldbrandschutzverordnung

Diese Verordnung untersagt jegliches Feuer und Rauchen in den Waldgebieten des Bezirkes Kirchdorf.

Bei Verstößen gegen die Waldbrandverordnung können Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen drohen. Bei besonders schweren Verstößen können sogar beide Strafen verhängt werden.

Daher denken Sie bitte daran, wenn Sie Ausflüge in die Natur unternehmen! Denn schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann sich verheerend auswirken!

Kirchdorf (land-oberoesterreich.gv.at) – Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf

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