Ab sofort tritt im gesamten Bezirk Kirchdorf die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. Diese untersagt jegliches Entzünden von Feuer in Wald- beziehungsweise Waldrandgebieten. Verstöße gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen geahndet!
Diese Verordnung gilt bis 31.10.2017.
Titelbild: LFV Steiermark