Waldbrandschutzverordnung tritt in Kraft

Waldbrandgefahr

Ab sofort tritt im gesamten Bezirk Kirchdorf die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. Diese untersagt jegliches Entzünden von Feuer in Wald- beziehungsweise Waldrandgebieten. Verstöße gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen geahndet!

Diese Verordnung gilt bis 31.10.2017.

Titelbild: LFV Steiermark

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