Waldbrandschutzverordnung tritt in Kraft
Mit 01.07.2019 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft gesetzt.
Waldbrandschutzverordnung tritt in Kraft
Ab sofort tritt im gesamten Bezirk Kirchdorf die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. Diese untersagt jegliches Entzünden von Feuer in Wald- beziehungsweise Waldrandgebieten. Verstöße gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen geahndet! Diese Verordnung gilt bis 31.10.2017. Titelbild: LFV Steiermark