Waldbrand-Schutzverordnung

Waldbrandschutzverordnung

Mit 06.04.2020 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft gesetzt. Diese Verordnung untersagt jegliches Feuer und Rauchen in den Waldgebieten des Bezirkes Kirchdorf.

Daher denken Sie bitte daran wenn Sie Ausflüge in die Natur unternehmen! Denn schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann sich verheerend auswirken!

Waldbrandschutzverordnung Kirchdorf Waldbrandschutzverordnung Kirchdorf

 

 

 

Download: Forst_Waldbrandschutzverordnung_ES_

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